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Vertragsrecht

Vertragsrecht

Das Vertragsrecht umfasst die zwischen zwei oder mehreren Parteien geschlossenen Vereinbarungen. Im Nachhinein entstehen dabei oft Streitigkeiten über die Inhalte der geschlossenen Verträge. Dementsprechend müssen z. B. Kaufverträge, Werkverträge, Erbverträge und Sicherungsverträge inhaltlich klare Regelungen enthalten. Im Geschäftsleben sollte darüber hinaus besonderer Wert auf die Verwendung und Ausgestaltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelegt werden.