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Markenrecht

Markenrecht

Bevor der ausgewählte Markenname zur Anmeldung gelangt, muss eine eingehende Recherche zum Markennamen erfolgen, damit im Anmeldungsverfahren keine Stolpersteine im Weg liegen, die eine Anmeldung verhindern. Erst danach kann die Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EuIPO) oder der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) zur Eintragung angemeldet werden. Mit der Anmeldung ist es danach aber allein noch nicht getan. Es gilt, den Markenauftritt am Markt auszubauen und zu verbessern, den Markenschutz aufrecht zu erhalten und die Marke zu verwalten. Allzu oft werden die letztgenannten Bereiche vernachlässigt und der geschützte Markenname dümpelt vor sich hin ohne seine vielfältigen Möglichkeiten auszuschöpfen.