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Lebensmittelrecht

Lebensmittelrecht

Im Lebensmittelrecht gibt es eine kaum überschaubare Vielzahl von Vorschriften, allen voran die Grundverordnung (EG) Nr. 178/2002. Diese Verordnung regelt den „Allgemeinen Teil“ des Lebensmittelrechts. Das Lebensmittelrecht wird von folgenden Grundsätzen geprägt: Grundsatz der Herstellungs- und Vermarktungsfreiheit, Registrierungspflicht, Missbrauchsprinzip und Warenverkehrsfreiheit. Die zentrale gesetzliche Regelung im Deutschen Lebensmittelrecht ist das Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch. Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln regelt darüber hinaus die Lebensmittelhygieneverordnung. Darüber hinaus gibt es noch zahlreiche weitere gesetzliche Regelungen für spezielle Bereiche, wie z. B. Zusatzstoffe, Rückstände und Schadstoffe, Lebensmittelkennzeichnung und neuartige Lebensmittel. Das Lebensmittelrecht befasst sich auch mit dem Schutz der Verbraucher, der Gefahrenabwehr und dem Gewerberecht im weiteren Sinne. Compliance sollte gerade bei der Vielzahl von Vorschriften im Lebensmittelrecht stark beachtet werden. Wir begleiten Betriebe, die für ihre Tätigkeit eine behördliche Zulassung benötigen im Zulassungsverfahren. Ebenso leisten wir in anderen behördlichen Verfahren, z. B. der Lebensmittelkontrolle, Unterstützung. Weitere Tätigkeitsfelder sind die Lebensmittelkennzeichnung, Vorgaben zu Nahrungsergänzungsmitteln, Novel-Food, Health Claims und Werbung.

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