Europäisches Gemeinschaftsrecht
Europäisches Gemeinschaftsrecht
Das Primärrecht der EU ist das ranghöchste Recht der Europäischen Union. Es entspringt im Wesentlichen aus den Gründungsverträgen, insbesondere dem Vertrag von Rom und dem Vertrag über die Europäische Union, Vertrag von Maastricht. Das Primärrecht beeinflusst viele Lebensbereiche. So ergeben sich unmittelbar aus dem Primärrecht die Grundfreiheiten, zu denen u. a. der freie Warenverkehr, die Dienstleistungsfreiheit und das Allgemeine Diskriminierungsverbot zählen. Die auf den Grundsätzen und Zielen der EU-Verträge aufbauenden Rechtsvorschriften werden als Sekundärrecht bezeichnet. Hierbei handelt es sich um Verordnungen, die unmittelbar in den einzelnen Nationalstaaten gelten, um Richtlinien, die noch einer Umsetzung in das Nationale Recht bedürfen, um Entscheidungen und Beschlüsse, die für die Empfänger rechtsverbindlich sind und keiner Umsetzung in nationales Recht bedürfen und um Empfehlungen und Stellungnahmen, die rechtlich unverbindlichen Charakter haben. Die Verordnungen und Richtlinien sind bei der rechtlichen Prüfung von Sachverhalten, insbesondere auch im Lebensmittel- und Hygienerecht sowie bei den öffentlichen Abgaben und Gebühren unbedingt zu beachten, da sie die Grundlagen in den betroffenen Rechtsbereichen regeln.